Das im Rahmen des Pfarr-Entwicklungs-Prozesses (PEP) von der Pfarrei erstellte pastorale und wirtschaftliche Konzept wurde vom Bischof Franz-Josef Overbeck bestätigt. Darin ist auch die Schließung von fünf Kirchen vorgesehen. Darunter auch die Kirche St. Mariä Himmelfahrt.
Auszug aus dem Votum:
„Die Kirche St. Mariä Himmelfahrt ist unabhängig vom Kloster zu betrachten, sodass das Kirchengebäude voraussichtlich bis spätestens 2025 aufgegeben werden kann. Pastoral sind die Gläubigen perspektivisch St. Urbanus zugeordnet. Das Schülercafé wird aufgegeben. Das Gemeindezentrum soll als Versammlungsort für die Pfarrei erhalten bleiben.“
Dieses hat auch Auswirkungen auf die Arbeit unseres Fördervereins, der nach der Satzung die „katholische Kirche St. Mariä Himmelfahrt“ in seiner Satzung als vordringlichen Förderzweck verankert hat.
Um jedoch auch in Zukunft das Gemeindeleben unterstützen zu können bestand die Notwendigkeit die Satzung den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Daher wurden auf der Mitgliederversammlung am 04. November 2018 die Änderungen in der Satzung den Anwesenden vorgestellt und Nachfragen beantwortet. Zuvor lag während der Einladungszeit der Satzungsentwurf zur Einsicht im Gemeindebüro aus.
Letztlich wurden die Änderungen zur Abstimmung gebracht und einstimmig angenommen.