Der »Förderverein« wurde am 20. Oktober 1982 gegründet, weil an Kirche und Pfarrheim in zunehmendem Maße Reparaturen anfielen, deren Kosten nicht vollständig vom Bistum übernommen wurden.
Wie schon der Name vermuten lässt, hat sich der Verein weitergehende Ziele gesteckt als der ehemalige Kirchbauverein, nämlich die »Beschaffung zusätzlicher Mittel zum Bau, zur Unterhaltung und Ausschmückung« unserer Pfarrkirche sowie »zur Förderung sonstiger zur Seelsorge erforderlicher Einrichtungen«. Seit seiner Gründung hat der »Förderverein« durch seine Mitglieder etwa 470.000 € für die obigen Zwecke bereitstellen können. Durch wegbrechende Kirchensteuereinnahmen und somit sinkende Zuweisungen vom Bistum sowie die geplante Neustrukturierung von Pfarreien nimmt die Bedeutung des »Fördervereins« in Zukunft zu.
2018 wurde das im Rahmen des Pfarr-Entwicklungs-Prozesses (PEP) von der Pfarrei erstellte pastorale und wirtschaftliche Konzept [1] wurde vom Bischof Franz-Josef Overbeck bestätigt. Darin ist auch die Schließung von fünf Kirchen vorgesehen. Darunter auch die Kirche St. Mariä Himmelfahrt.
Dieses hatte auch Auswirkungen auf die Arbeit unseres Fördervereins, der nach der Satzung die „katholische Kirche St. Mariä Himmelfahrt“ in seiner Satzung als vordringlichen Förderzweck verankert hatte.
Um jedoch auch in Zukunft das Gemeindeleben unterstützen zu können bestand die Notwendigkeit die Satzung den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Wenn Sie sich mit der Kirche St. Mariä Himmelfahrt besonders verbunden fühlen und unterstützen wollen, werden Sie Mitglied im »Förderverein«. Jedem Mitglied steht es natürlich frei die Höhe seines monatlichen/jährlichen Beitrages selbst zu bestimmen. Dabei sind auch kleine Beträge willkommen. Auch kann die Mitgliedschaft jederzeit gekündigt werden. Um die Vereinsaufgaben erfolgreich erfüllen zu können, kommt es vor allem auf die Regelmäßigkeit der Beiträge an; nur bei regelmäßigen Zahlungseingängen können wir finanzielle Zusagen machen und alle Bereiche des Gemeindelebens unterstützen.
Selbstverständlich sind auch Spenden jederzeit willkommen. Sie können auf das unten angegebene Konto eingezahlt werden. Da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, können Mitgliederbeiträge und Spenden gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.
Wir sind wegen Förderung kirchlicher Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Gelsenkirchen-Nord, StNr. 318/5840/0078, nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Förderverein St. Mariä Himmelfahrt
Konto 158700000
BLZ 42260001
Volksbank Gelsenkirchen-Buer
IBAN: DE52422600010158700000
BIC: GENODEM1GBU
Auf Wunsch wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.